In Brandenburg legt jede Gemeinde ihre verkaufsoffenen Sonntage selbst fest – einen gemeinsamen Kalender für das Land gibt es nicht, sondern viele einzelne Verordnungen in Amtsblättern und Ratsinformationssystemen. Hier stehen die Sonntage aus diesen Verordnungen, mit Uhrzeit, Anlass und dem Gebiet, in dem geöffnet werden darf. Geschätzt wird nichts: Was keine Gemeinde festgelegt hat, steht hier nicht.
Nächster verkaufsoffener Sonntag in Brandenburg
Samstag, 3. Oktober 2026
- Strausberg · 13–20 Uhr · Altstadt · Anlass: Fest zum Tag der Deutschen Einheit (Feiertag)
Quellen zuletzt geprüft am 14. September 2026
Alle verkaufsoffenen Sonntage in Brandenburg
Sortiert nach Datum. Achte auf das Gebiet: Viele Gemeinden geben nicht die ganze Stadt frei, sondern nur die Innenstadt, einzelne Straßen oder ein Einkaufszentrum.
Samstag, 3. Oktober 2026
- Strausbergamtlich
Sonntag, 4. Oktober 2026
- Cottbusamtlich
- Hennigsdorfamtlich
Sonntag, 11. Oktober 2026
- Cottbusamtlich
Sonntag, 25. Oktober 2026
Sonntag, 1. November 2026
- Brandenburg an der Havelamtlich
Sonntag, 29. November 2026
- Brandenburg an der Havelamtlich
- Eberswaldeamtlich
- Neuruppinamtlich
- Waltersdorf (Schönefeld)amtlich
- Werder (Havel)amtlich
- A10 Center Wildauamtlich
- Designer Outlet Berlin (Wustermark)amtlich
- Havelpark Dallgow-Döberitzamtlich
Sonntag, 6. Dezember 2026
- Bernau bei Berlinamtlich
- Frankfurt (Oder)amtlich
- Hennigsdorfamtlich
- Strausbergamtlich
Sonntag, 13. Dezember 2026
- Bernau bei Berlinamtlich
- Brandenburg an der Havelamtlich
- Cottbusamtlich
- Frankfurt (Oder)amtlich
- Königs Wusterhausenamtlich
- Neuruppinamtlich
- Strausbergamtlich
- Teltowamtlich
- A10 Center Wildauamtlich
Sonntag, 20. Dezember 2026
- Cottbusamtlich
- Havelpark Dallgow-Döberitzamtlich
Sonntag, 27. Dezember 2026
- Waltersdorf (Schönefeld)amtlich
Noch kein Termin veröffentlicht
Nach Städten und Einkaufszentren
Jede Seite nennt alle Termine des Jahres, die Verordnung mit Fundstelle und die Besonderheiten vor Ort.
- Verkaufsoffener Sonntag im A10 Center Wildau – Dahme-Spreewald
- Verkaufsoffener Sonntag in Bernau bei Berlin – Barnim
- Verkaufsoffener Sonntag in Brandenburg an der Havel – kreisfrei
- Verkaufsoffener Sonntag in Cottbus – kreisfrei
- Verkaufsoffener Sonntag im Designer Outlet Berlin – Havelland
- Verkaufsoffener Sonntag in Eberswalde – Barnim
- Verkaufsoffener Sonntag in Frankfurt (Oder) – kreisfrei
- Verkaufsoffener Sonntag im Havelpark Dallgow – Havelland
- Verkaufsoffener Sonntag in Hennigsdorf – Oberhavel
- Verkaufsoffener Sonntag in Königs Wusterhausen – Dahme-Spreewald
- Verkaufsoffener Sonntag in Neuruppin – Ostprignitz-Ruppin
- Verkaufsoffener Sonntag in Oranienburg – Oberhavel
- Verkaufsoffener Sonntag in Potsdam – kreisfrei
- Verkaufsoffener Sonntag in Schwedt/Oder – Uckermark
- Verkaufsoffener Sonntag in Strausberg – Märkisch-Oderland
- Verkaufsoffener Sonntag in Teltow – Potsdam-Mittelmark
- Verkaufsoffener Sonntag in Waltersdorf – Dahme-Spreewald
- Verkaufsoffener Sonntag in Werder (Havel) – Potsdam-Mittelmark
Städte ohne verkaufsoffenen Sonntag
Nicht jede Stadt nutzt die Möglichkeit. Stand der Recherche vom 14. September 2026:
- Fürstenwalde/Spree verzichtet seit 2025 auf die Verordnung – laut Stadt hatte 2022 bis 2024 kein Geschäft die Freigabe genutzt. Für einzelne Anlässe kann sie mit sechs Wochen Vorlauf noch eine erlassen.
- Ludwigsfelde hat seit 2021 keine neue Verordnung beschlossen; die Amtsblätter bis Anfang September 2026 nennen keinen Sonntag.
- Luckenwalde hatte 2026 nur einen Sonntag, zum Turmfest im Juni. Weitere sind nicht freigegeben.
- Senftenberg arbeitet mit einer unbefristeten Verordnung ohne feste Daten: Erlaubt sind unter anderem zwei Adventssonntage zum Weihnachtsmarkt. Welche das 2026 sind, hat die Stadt noch nicht veröffentlicht.
- Prenzlau hat für 2026 noch keine Verordnung veröffentlicht, die wir einsehen konnten.
- Falkensee hat 2026 keinen verkaufsoffenen Sonntag verkündet – auch nicht zum Stadtfest Anfang September. 2025 gab es einen, zum Stadtfest.
Ob hier noch Adventssonntage dazukommen, prüfen wir jede Woche in den Amtsblättern.
Welche Regeln gelten in Brandenburg?
Zuständig ist nicht das Land, sondern die örtliche Ordnungsbehörde jeder Gemeinde. Sie setzt die Sonntage per ordnungsbehördlicher Verordnung fest – und nur aus Anlass eines besonderen Ereignisses, etwa eines Stadtfests oder Weihnachtsmarkts.
„Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 1 dürfen Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus Anlass von besonderen Ereignissen an höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen im Kalenderjahr in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein, soweit nicht Lärmschutzgebote entgegenstehen.“
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz – bravors.brandenburg.de
- Ganze Stadt oder Teilgebiet. Die Gemeinde kann die Freigabe auf einzelne Stadtteile, Straßen oder ein Einkaufszentrum beschränken. Dann gilt der Tag trotzdem als verbraucht – für die ganze Gemeinde.
- Ein Sonntag mehr aus regionalem Anlass. Zu einem traditionellen Vereins- oder Straßenfest oder einem Jubiläum darf zusätzlich ein weiterer Sonntag freigegeben werden, aber nur für das Gebiet, das vom Ereignis betroffen ist.
- Nie am Karfreitag, am Oster- und Pfingstsonntag, am Volkstrauertag, am Totensonntag und an den beiden Weihnachtsfeiertagen – und nie mehr als zwei Freigaben innerhalb von vier Wochen.
- Ohne Anlass keine Öffnung. Viele Verordnungen sagen ausdrücklich: Fällt die Veranstaltung aus, dürfen die Geschäfte an diesem Tag auch nicht öffnen.
Eine Sonderregel gilt für Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte, die das Land per Verordnung bestimmt: Dort dürfen Geschäfte an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr von 11 bis 19 Uhr öffnen, allerdings nur mit einem eingeschränkten Sortiment – etwa ortstypische Waren, regionale Produkte, Blumen, Zeitungen und Sportartikel.
Berlin und Brandenburg im Vergleich
| Berlin | Brandenburg | |
|---|---|---|
| Wer legt fest? | die Senatsverwaltung, per Allgemeinverfügung im Amtsblatt für Berlin | jede Gemeinde selbst, per ordnungsbehördlicher Verordnung |
| Wie viele? | acht Sonn- oder Feiertage im Jahr für die ganze Stadt; dazu je Geschäft zwei aus besonderem Anlass | höchstens fünf je Gemeinde; dazu einer aus Anlass eines regionalen Ereignisses für das betroffene Gebiet |
| Uhrzeit | 13 bis 20 Uhr | 13 bis 20 Uhr (die Gemeinde kann weniger festsetzen) |
| Nie an | 1. Januar, 1. Mai, Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, 24. Dezember am Adventssonntag, Weihnachtsfeiertage | Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag |
| Abstand | je Geschäft höchstens zwei offene Sonntage im Monat und nicht zwei hintereinander – außer der Senat lässt das bei „herausragend gewichtigem öffentlichen Interesse“ ausdrücklich zu | höchstens zwei Freigaben innerhalb von vier Wochen |
| Gesetz | § 6 BerlLadÖffG | § 5 BbgLöG |
Für Berlin: Alle verkaufsoffenen Sonntage in Berlin – mit den stadtweiten Freigaben und den Einkaufszentren.
Woher die Termine stammen
Jeder Termin stammt aus der Verordnung der Gemeinde – aus dem Amtsblatt, dem Ratsinformationssystem oder der Bekanntmachung auf der Stadtseite. Wo ein Einkaufszentrum kürzer öffnet, als die Verordnung erlaubt, nennen wir die Zeit des Centers. Sammelseiten ohne Quellenangabe übernehmen wir nicht; wo sie von der Verordnung abweichen, steht das auf der jeweiligen Seite.
Viele Gemeinden beschließen ihre Adventssonntage erst im Herbst. Ob neue Verordnungen erschienen sind, prüfen wir jede Woche.